
Schon im Sommer 2015 geriet die Sunrise Energy GmbH ins Visier der BaFin. Im Juni 2015 ordnete die Finanzdienstleistungsaufsicht die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte an.
Unter ihrem ehemaligen Firmennamen Sofortrente GmbH bot die Sunrise Energy GmbH an, Forderungen aus bestehenden Lebensversicherungen oder Festgeldvereinbarungen zu kaufen. Nach mehreren Jahren sollten Auszahlungen an die ehemaligen Inhaber der Forderungen erfolgen. Mit dem Einzug dieser Geldforderungen habe die Sunrise Energy GmbH ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben, so die BaFin. Sie ordnete daher die unverzügliche Abwicklung und Rückzahlung der Gelder an.
Lebensversicherungen waren allerdings nicht das einzige Geschäftsfeld der Sunrise Energy GmbH. Nachrangdarlehen gehörten ebenfalls dazu – und auch hier lief es für die Anleger alles andere als rund. Rechtsanwalt Ralf Buerger ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit Jahren intensiv mit dem Fall Sunrise Energy GmbH vertraut und konnte auch schon diverse Erfolge für die Anleger erzielen.
„Die Problematik bei Nachrangdarlehen ist, dass die Anleger sich des hohen Risikos häufig überhaupt nicht bewusst sind. Im Fall einer Insolvenz stehen sie regemäßig mit leeren Händen da“, so Rechtsanwalt Buerger. Allerdings gebe es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, das Geld der Anleger zu retten.
Ein Ansatzpunkt kann zum Beispiel in den AGB der Nachrangdarlehensverträge liegen. Rechtsanwalt Buerger: „In den AGB werden bei Nachrangdarlehen häufig unzulässige Klauseln verwendet. Vorformulierte Klauseln dürfen den Anleger nicht unangemessen benachteiligen oder gegen das Transparenzgebot verstoßen. Das heißt, der Anleger muss über die Risiken von Nachrangdarlehen verständlich ins Bild gesetzt werden.“
Verstecken sich in den AGB unzulässige Klauseln führt dies einerseits dazu, dass die Nachrangigkeit nicht wirksam vereinbart wurde. Andererseits können unzulässige Klauseln auch Schadensersatzansprüche der Anleger begründen. Denn das würde dazu führen, dass auch bei den Nachrangdarlehen ein erlaubnispflichtiges Einlagegengeschäft vorliegt. Die Sunrise Energy GmbH wäre dann ggf. ein erlaubnispflichtiger Finanzdienstleister und müsste eine entsprechende Genehmigung vorweisen können. Ebenso würden dann auch die Vermittler eine entsprechende Erlaubnis für die Vermittlung der Einlagengeschäfte benötigen. „Liegt eine entsprechende Erlaubnis nicht vor, können sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch die Vermittler in der Schadensersatzpflicht stehen“, erklärt Rechtsanwalt Buerger.