SITUS Gruppe

Was ist bei der SITUS III GMBH von der SITUS GRUPPE los?

Die SITUS III GMBH hat insbesondere auch über die Civum GmbH Nachrangdarlehen vermittelt. Wie steht es um die Zahlungen (Darlehensrückzahlung und Zinsen)?

„Genau hier fangen die Probleme an. Denn die Anleger haben mit der SITUS III GMBH Nachrangdarlehen abgeschlossen. Nachrangig bedeutet, dass die Anleger sich mit ihren Forderungen hinten anstellen müssen. Das gilt auch im Insolvenzfall. Nachrangigkeit bedeutet für die Anleger daher immer ein hohes Risiko“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, der sich als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt intensiv mit der besonderen Problematik bei Nachrangdarlehen auseinandergesetzt hat. Dabei zeigt sich, dass es oft einen Ausweg für die Anleger gibt, weil die Nachrangigkeit überhaupt nicht wirksam vereinbart wurde.

„Die Nachrangklauseln befinden sich oft in den AGB. Sie müssen den Anleger umfassend und verständlich über ihr Risiko aufklären und dürfen die Anleger nicht unangemessen benachteiligen“, so Rechtsanwalt Buerger. Auch bei den Geldanlagen der SITUS III GMBH gebe es erhebliche Zweifel, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde.

Zahlreiche Gerichte haben bereits zugunsten unserer Mandanten bei den unterschiedlichsten Anlagemodellen geurteilt, dass der Nachrang bei Geldanlagen nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurde und der Anleger Anspruch auf Rückzahlung seines Anlagebetrags hat. Insbesondere auch die Vermittler solcher Anlagen können in der Haftung stehen, da sie regelmäßig nicht ordnungsgemäß über die Nachrangklausel aufgeklärt haben.

„Anleger sollten daher prüfen lassen, ob ihren Vertrag außerordentlich kündigen und die Rückzahlung ihres investieren Geldes verlangen können. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Buerger.