
Nachrangdarlehen - wer zahlt Schadensersatz?
Wer als Kapitalanleger ein Nachrangdarlehen zur Verfügung stellt, sollte sich fragen, warum das Unternehmen kein „normales“ Darlehen bei der Bank zu einem niedrigeren Zinssatz aufnimmt und lieber private und institutionelle Investoren als Geldgeber sucht. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Nachrangdarlehen bieten eine höhere Flexibilität. Möglicherweise erscheint der Bank die Geschäftsidee aber auch als zu riskant und scheidet als Kreditgeber aus. Dann kommt das nicht besicherte Nachrangdarlehen ins Spiel.
Der höhere Zinssatz bedeutet für die Investoren in der Regel aber auch ein höheres Risiko. Schlittert das Unternehmen in die Insolvenz, stehen die Anleger im Insolvenzverfahren ganz hinten in der Schlange. Denn zunächst werden die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient. Für die Anleger bleibt dann in der Regel nicht mehr viel oder gar nichts übrig, denn ihre Forderungen werden nachrangig behandelt. Ist das investierte Geld verloren, stellt sich die Frage nach den Anspruchsgegnern im anstehenden Verfahren um eine möglichst vollständige Kapitalrekonstruktion. Hier poppt dann zum ersten Mal die Frage auf, die sich besonnene Anleger eigentlich von Anfang an hätten stellen sollen: Wer kommt für den Schaden auf? Viele geschädigte Anleger können heute kaum fassen, sich auf so eine riskante Geldanlage eingelassen zu haben. Allerdings: Die Vermittler der Nachrangdarlehen arbeiten auch mit allen Tricks. Ein gutes Beispiel ist das Ausnutzen des guten Namens durch die ehemalige Neckermann Neue Energien AG, die heute unter dem Namen Rewac Energy AG firmiert. Weitere Beispiele für Probleme bei Nachrangdarlehen sind die Bio Block Kraft GmbH, die SunRise Energy GmbH, die Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH oder die Autark Invest AG (Autark Group).
Eine mögliche Haftung gegenüber dem Darlehensgeber ergibt sich in dreifacher Hinsicht: Die Projekt-Verantwortlichen können ebenso in die Haftung genommen werden wie die Vermittler und gegebenenfalls auch die Finanzierer der Kapitalanlage, falls es sich bei einem gewährten Kredit zur Finanzierung eines Nachrangdarlehens um verbundene Geschäfte handelt.
Die Liste der Haftungsgründe wird sicherlich vom klassischen Kapitalanlagebetrug angeführt. Wird ein Projekt als Schneeballsystem geführt, dem Anleger aber ein ordentliches Geschäftskonzet vorgegaukelt, dann liegt der Verdacht nahe, dass ein Kapitalanlagebetrug vorliegt. Verantwortlich gemacht werden können dafür Geschäftsführer und weitere verantwortlich handelnde Personen.
Das Thema "Falschberatung" taucht bei der Ermittlung einer Schadensersatzpflicht in Richtung der Vermittler auf. Haben die Vermittler nicht anleger- und anlagegerecht beraten, dann besteht ein Rückabwicklungsanspruch. Banken, die ein verbundenes Geschäft finanziert haben, müssen sich ebenfalls sicher sein, anlegergerecht beraten und einwandfreie Widerrufsbelehrungen genutzt zu haben. Wenn nicht, dann ist der Vertrag widerrufbar und damit auch der Ausstieg aus dem verbundenen Geschäft möglich.
Die Liste der möglichen "sonstigen" Verantwortlichen wird angeführt von Wirtschaftsprüfern und Ratingagenturen, die mit ihren Zahlen für das notwendige Vertrauen bei den Anlegern in die Geldanlage gesorgt haben. Allerdings dürfen Wirtschaftsprüfer nicht wissentlich falsche Berechnungen aufstellen. Jeglicher Betrugsversuch ist strafrechtlich relevant und kann zivilrechtlich in einer Schadensersatzklage münden. Aber auch die Verfasser von Prospekten oder sonstige Teilbereichsverantwortliche stehen in der Pflicht zum Schadensersatz, wenn fahrlässig oder gar wissentlich zum Kapitalverlust beigetragen wurde.
Bei der Haftungsprüfung müssen alle möglichen Anspruchsgegner ins Visier genommen werden. Bei der Prüfung muss es sowohl um die juristische Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gehen und natürlich auch darum, ob nach einem gewonnenen Verfahren überhaupt Geld zur Opferentschädigung zur Verfügung steht. Hier gilt es Ansprüche und realistische Erwartungen zum Vorteil des Anlegers abzuwägen, damit dieser kein gutes Geld dem schlechten hinterherwirft.
Definition Nachrangdarlehen:
Ein Nachrangdarlehen ist ein nachrangiges Darlehen. Nachrangige Darlehen bzw. Nachrangdarlehen können als Mezzanine-Kapital wichtiger Bestandteil einer Unternehmensfinanzierung sein. Allerdings treten diese Finanzinstrumente im Falle der Liquidation oder Insolvenz im Rang hinter andere Forderungen gegen das schuldende Unternehmen zurückt und sind daher die am schlechtesten abgesicherte Anlageform für private oder institutionelle Investoren.
Buerger -Recht
Ralf Buerger
Rechtsanwalt und Notar
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