
Anleger haben mit der Bio Block Kraft GmbH (ehemals Energiewert GmbH) Nachrangdarlehensverträge abgeschlossen. Die Anleger gaben dabei Darlehen an die Bio Block Kraft GmbH und sollten jährlich Zinsen und am Ende der dreijährigen Laufzeit einen üppigen Bonus erhalten. Soweit die Versprechungen. Tatsächlich melden sich aber immer wieder Anleger bei Rechtsanwalt Ralf Buerger, da es zu Unregelmäßigkeiten bei den Zahlungen der Bio Block Kraft GmbH gekommen ist.
Rechtsanwalt Ralf Buerger ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit Jahren mit der Problematik bei Nachrangdarlehen vertraut. „Die Anleger werden mit hohen Zinsen und großzügigen Versprechungen gelockt. Doch nach einiger Zeit geraten die Zahlungen ins Stocken oder bleiben aus. Beim Abschluss der Verträge ist den Anlegern das hohe Risiko bei Nachrangdarlehen gar nicht bewusst. Tatsächlich besteht aber ein Totalverlust-Risiko, da die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Buerger.
Schutzlos sind die Anleger allerdings nicht gestellt. Natürlich haben sie vertragliche Ansprüche auf die Zahlungen. Bleiben die Zahlungen dennoch aus, können vielfach auch Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden. Dabei können die Ansprüche sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen die Anlagevermittler bestehen. Rechtsanwalt Buerger: „Die Anleger müssen über ihr Verlustrisiko aufgeklärt werden. Wurde diese Aufklärungspflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“
Darüber hinaus können auch unzulässige Klauseln in den AGB ein Ansatzpunkt für Schadensersatzforderungen sein. Vorformulierte Klauseln in den AGB dürfen den Anleger nicht unangemessen benachteiligen oder gegen das Transparenzgebot verstoßen. Dementsprechend muss der Anleger auch über sein Risiko verständlich aufgeklärt werden. Sind die Klauseln nicht entsprechend formuliert, sind die unwirksam. Eine Folge ist, dass der Rangrücktritt unwirksam vereinbart wurde.
Eine weitere Folge ist, dass sich aus den unzulässigen Klauseln auch Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben können. Denn dann könnte die Bio Block Kraft GmbH als erlaubnispflichtiger Finanzdienstleister angesehen werden. Entsprechend wäre eine Genehmigung für die Einlagengeschäfte erforderlich. Ebenso müssten die Vermittler über eine Erlaubnis für die Vermittlung der Einlagengeschäfte verfügen. „Ohne diese Genehmigungen können sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler Schadensersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Buerger.